CasinoTesterDie Prüfung liegt offen

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Über CasinoTester: wer prüft, wie und woran

Jeder Anbieter behauptet, geprüft zu sein. Kaum einer zeigt die Prüfung. Wir zeigen sie: jede Zahl mit Quelle, jede Rechnung offen, jede Lücke benannt. CasinoTester vergleicht ausschließlich Anbieter aus der GGL-Whitelist für virtuelle Automatenspiele und ordnet sie allein nach der offengelegten Rechnung. Was Sie hier lesen, können Sie an der Originalquelle nachprüfen - genau dafür steht neben jedem Wert, woher er stammt.

Emblem: die Feder der Maat
Die Feder der Maat: das Gegengewicht jeder Behauptung.
1.

Was wir tun

CasinoTester vergleicht ausschließlich Anbieter, die in der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder für virtuelle Automatenspiele geführt sind. Für jeden erheben wir dieselben fünf Kriterien aus denselben Quellen und rechnen mit derselben Formel. Die Gewichtung bestimmen Sie.

Wir sind eine Testredaktion, weder Anbieter noch Behörde, und wir verkaufen keine Platzierungen. Siegel und Zertifikate überlassen wir den Stellen, die dafür zuständig sind.

Der Anlass für diese Seite ist eine einfache Beobachtung: fast jeder Anbieter schreibt, er sei geprüft, und kaum einer zeigt, woran. Wo eine Zahl auftaucht, fehlt die Quelle; wo eine Quelle auftaucht, fehlt das Datum. Was veröffentlicht wird, ist damit weniger eine Information als eine Behauptung.

Unsere Antwort darauf ist bewusst unspektakulär: dieselben fünf Kennzahlen für alle, jede mit Herkunft und Erhebungsdatum, und eine Rechnung, die auf der Seite steht statt in einer Redaktionssitzung. Wer zu einer anderen Reihenfolge kommt, verschiebt die Gewichte und bekommt seine eigene, ohne uns glauben zu müssen.

2.

Woran wir uns halten

Quelle zu jeder Zahl

Jeder Wert trägt Herkunft und Erhebungsdatum. Lücken bleiben als Lücken stehen, ohne Schätzung.

Offene Rechnung

Die Formel steht auf der Testmethode-Seite und läuft sichtbar in jedem Testbericht.

Getrennte Interessen

Messwerte und Gewichtung bleiben von Werbelinks unberührt. Details im Affiliate-Hinweis.

Kein Spielaufruf

Wir bewerten Auskunftsbereitschaft, Gewinnchancen liegen außerhalb unserer Messung. Wer spielt, bezahlt im Mittel dafür; als Einkommensquelle ist Glücksspiel ungeeignet.

3.

Warum ausgerechnet Automatenspiele

Die deutsche Erlaubnis für Online-Glücksspiel ist eng gefasst: sie gilt ausschließlich für virtuelle Automatenspiele. Genau dieser enge Rahmen macht einen Vergleich überhaupt erst sauber, weil alle gelisteten Anbieter unter denselben Regeln stehen: gleiche Einsatzgrenze, gleiches Monatslimit, gleiche Mindestspieldauer.

Damit fällt fast alles weg, womit sonst geworben wird. Übrig bleiben Zahlen, die ein Anbieter freiwillig veröffentlicht oder zurückhält. Diese Freiwilligkeit ist unser eigentliches Thema: Uns interessiert, wer bereit ist, sich nachrechnen zu lassen, und die schönste Startseite zählt dabei gar nichts.

4.

Wie diese Seite finanziert wird

Einige Anbieter-Links sind Werbelinks; daraus entsteht der Betrieb dieser Seite. Diese Konstruktion ist in der Branche üblich und genau deshalb erklärungsbedürftig - der Unterschied liegt nicht darin, ob eine Seite vergütet wird, sondern woran die Vergütung ansetzen kann.

Bei uns liegen alle drei möglichen Ansatzpunkte offen: die Messwerte stammen aus den Veröffentlichungen der Anbieter, die Formel steht auf der Seite, und die Gewichtung stellen Sie ein. Eine verkaufte Reihenfolge würde beim ersten Nachrechnen auffallen. Details stehen im Affiliate-Hinweis.

5.

Der Rahmen: Prüfung, Behörde, Urteil

Diese Seite dient dem Nachrechnen. Sie hält fest, was ein Anbieter über sich veröffentlicht - Auszahlungsquote, Automatenspiele, Mindesteinzahlung, Zahlungswege - jeweils mit Datum und Quelle, und richtet sich an Leser, die vor der Anmeldung Zahlen sehen wollen statt Versprechen.

Über die Erlaubnis entscheidet die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder. Ihre Whitelist bestimmt, wer überhaupt in den Vergleich kommt; gewogen werden danach nur die veröffentlichten Kennzahlen.

Das Urteil bleibt bei Ihnen. Die Kriterien stehen offen, die Gewichtung stellen Sie selbst ein, und die Rechnung läuft in jedem Testbericht sichtbar mit - eine Reihenfolge, die jemand anders vorgibt, wäre nur eine weitere Behauptung.

Die Feder wiegt leichter als jede Behauptung.

Ein Anbieter darf schreiben, er sei geprüft. Wir schreiben dazu, woran - und wo die Belege fehlen, schreiben wir auch das.

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6.

Die vier Eide der Kammer

Vier Sätze, an denen jede Veröffentlichung gemessen werden darf. Wenn wir einen davon brechen, ist der Vergleich wertlos.

  1. Keine Zahl ohne Quelle

    Jeder Wert nennt, wo er herkommt und wann er erhoben wurde.

  2. Keine Lücke ohne Namen

    Was ein Anbieter verschweigt, steht als offene Lücke in der Akte und zählt als null.

  3. Keine Rangfolge ohne offene Rechnung

    Die Formel steht auf der Seite und läuft sichtbar in jedem Testbericht.

  4. Keine Position zu verkaufen

    Für die Reihenfolge zählen allein Messwerte und Gewichte, die Werbelinks bleiben außen vor.

7.

Häufige Fragen

Vergebt ihr Siegel oder Zertifikate?

Nein. Wir veröffentlichen Messwerte mit Quelle und eine Rechnung, die jeder nachvollziehen kann; Siegel und Zertifikate gehören zu Behörden und Prüfstellen.

Kann ein Anbieter eine Platzierung kaufen?

Nein. Die Reihenfolge entsteht aus den gemessenen Werten und der Gewichtung. Werbelinks bleiben dabei außen vor, Details stehen im Affiliate-Hinweis.

Warum nur virtuelle Automatenspiele?

Weil die deutsche Erlaubnis der zehn Anbieter genau dafür gilt. Ein Vergleich erlaubter Anbieter bleibt deshalb bei der Spielform, die diese Erlaubnis abdeckt.

Arbeitet ihr mit Anbietern zusammen?

Wir nehmen veröffentlichte Kennzahlen von Anbietern entgegen und prüfen sie an der Quelle. Redaktionelle Entscheidungen, Gewichtungen oder Platzierungen sind davon ausgenommen und bleiben allein bei der Redaktion.

Wer prüft die Testberichte namentlich?

Jeder Testbericht und jeder Ratgeber trägt den Vermerk „Geprüft von Jannik Seebold“ mit dem Stand der Daten. Unter diesem Namen zeichnet die Gegenlese, wie sie auf der Seite von Jannik Seebold beschrieben ist.